In kirchlichen Einrichtungen gibt es keinen Personalrat oder Betriebsrat sondern eine MitArbeiter-Vertretung.
Sie ist das von der Mitarbeiterschaft demokratisch gewählte Organ, das stellvertretend für die Mitarbeiter/innen des Dekanates Michelau darauf achten soll, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden.
Der Arbeit der MAV liegt das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG) zu Grunde.
Was ist die MAV?
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